1. Geltung der Bedingungen: Unsere nachstehenden Liefer- u. Zahlungsbedingungen gelten für alle Lieferungen, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Einkaufsbedingungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen widersprechen wir hiermit. Abweichende Absprachen sind nur dann wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen. Die Schriftform dient nicht nur der Beweissicherung, sondern ist Wirksamkeitsvoraussetzung. 2. Angebot u. Vertragssabschluß: Ein Angebot ist für uns unverbindlich, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Durch Vertreter abgegebene Willenserklärungen werden erst mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung gültig. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen werden ebenfalls erst mit unserer ausdrücklichen Auftragsbestätigung, im Ausnahmefall mit Aufstellung des Lieferscheines wirksam. 3. Lieferung u. Versand Verkauf & Vermietung etc: Liefertermine, die in unserer Auftragsbestätigung bzw. Lieferschein, ausdrücklich als voraussichtliche Liefertermine bezeichnet sind, sind unverbindlich.Liefer- u. Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die uns die Lieferung oder Leistung nachträglich wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmittel, behördliche Anordnung u.ä., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten) haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung oder Leistungen, die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Sofern wir uns wegen Nichteinhaltung verbindlich vereinbarter Fristen oder Termine in Verzug befinden, ist ein Schadensersatzanspruch des Käufers ausgeschlossen, soweit unser Verzug nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht. Für die Folgen unrichtiger und unvollständiger Angaben sowie von Übermittlungsfehlern bei Abruf haftet der Käufer. Wir sind zu Teillieferungen u. Teilzahlungen jederzeit berechtigt. Die Auslieferung erfolgt an der vereinbarten Stelle. Bei deren nachträglichen Änderung trägt der Käufer alle dadurch entstehenden Kosten. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Abnahme schuldet der Käufer Schadensersatz es sei denn, wir hätten die sachwidrige Abnahme zu vertreten. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Bei Transport mit unseren eigenen oder von uns gemieteten Fahrzeugen geht die Gefahr i.S. des 466 Abs.1 BGB auf den Käufer über, sobald die Ware zwecks Verladung in das Transportfahrzeug vom Boden aufgenommen wird. Falls der Transport ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Käufer über 4. Preise und Zahlungen: Preisangaben in Preislisten oder Katalogen stehen unter dem Vorbehalt einer Preisänderung, die nicht vorher angekündigt werden muß. Maßgebend sind grundsätzlich die in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Preislisten zzgl. Der zum Zeitpunkt der Leistung gültiger Umsatzsteuer. Sollte unsere Lieferung länger als 4 Monate nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung erfolgen, so ist ausnahmsweise der am Tag unserer Lieferung gültiger Preis aus unserer Preisliste oder unserem Katalog zzgl. Der an diesem Tag gültiger Umsatzsteuer maßgebend. Unsere Preise verstehen sich, falls nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, ab Lager Darmstadt-Kranichstein. Kosten für den Transport gehen zu Lasten des Käufers. Die Zahlung hat sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Rechnungsregulierung durch Scheck oder Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen, letztere nur bei besonderen Vereinbarungen. Alle Zahlungen gelten erst an dem Tag als geleistet, an dem wir über sie verfügen können. Werden die Zahlungsbedingungen vom Kunden nicht eingehalten, so hat dieser dem Verkäufer den Vorzugsschaden, mindestens in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu ersetzen. Sämtliche Zahlungen, Teilzahlungen, Gutschriften etc. werden gemäß 367 Abs.1 BGB verrechnet. Unter Abbedingung der 366,367 BGB im übrigen und trotz anders lautender Bestimmung des Käufers legen wir fest, auf welche Forderungen wir die Leistungen des Käufers anrechnen. Bei Zahlungsverzug, Eintritt von Zahlungsschwierigkeiten, nicht termingemäßer Einlösung von Wechseln oder Schecks, Einleitung von Konkurs- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kunden tritt die sofortige Fälligkeit aller Schulden, auch gestundeter Forderungen (etwa durch Wechselannahme) ein; Rabatte, Nachlässe, Sonderkonditionen etc. entfallen dann für alle noch nicht bezahlten Rechnungen. 5. Eigentumsvorbehalt: Die Lieferung unserer Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt, gem. 455 BGB, mit nachstehenden Erweiterungen. Die Ware bleibt bis zur Erfüllung unserer sämtlichen, auch unserer künftig entstehenden Forderungen gegen den Käufer unser Eigentum. Sie bleibt darüber hinaus auch so lange unser Eigentum, bis unsere sämtlichen Saldoforderungen aus Kontokorrent gegen den Käufer erfüllt worden sind. Unser Eigentum an der Ware bleibt auch während ihrer Verarbeitung oder Umbildung bestehen. Es setzt sich nach Fertigstellung des Endproduktes an diesem insoweit fort, dass wir Miteigentümer des Entproduktes werden. Unser Miteigentum an dem Endprodukt entspricht dem Verhältnis des Wertes der Ware zum Wert des Endproduktes. Jede Verarbeitung oder Umbildung der Ware bedarf unserer vorherigen, ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung. Auch ohne eine solche Zustimmung erfolgt jede Verarbeitung oder Umbildung der Ware in unseren Auftrag/Lieferschein, ohne dass hieraus irgendwelche Verbindlichkeiten erwachsen. Der Käufer ist berechtigt, die Ware oder das Endprodukt in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu veräußern. Die Veräußerung darf auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung erfolgen. Zu anderen Verfügungen über die Ware oder des Endproduktes, insbesondere zu deren Verpfändung oder Sicherungsübereinigung ist er nicht berechtigt. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund, insbesondere Versicherung und unerlaubter Handlung bzgl. der Ware oder dem Endprodukt, entstehenden Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen auf unsere Rechnung aber im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer die Schuldner seiner an uns abgetretenen Forderungen bekannt zugeben und die zur Geltungsmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die dazu notwendigen Unterlagen auszuhändigen und die Einsichtnahme in seine Bücher und Rechnungen zu gestatten. Auf unser Verlangen ist der Käufer darüber hinaus verpflichtet, seinen Schuldnern die Abtretung seiner Forderungen an uns bekannt zu geben. Unabhängig davon sind wir berechtigt, die Drittschuldner von der Abtretung der Forderungen des Käufers an uns in Kenntnis zu setzen. Bei Pfändung und sonstigen Zugriffen Dritter auf die Ware oder das Endprodukt hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen. Er ist darüber hinaus verpflichtet, uns unverzüglich über die Pfändung oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Ware oder das Endprodukt zu informieren. Bei Pfändungen hat er uns unverzüglich das Pfändungsprotokoll zu übersenden und uns dabei zu versichern, dass der gepfändete Gegenstand mit der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware oder ihrem Endprodukt identisch ist. Etwa anfallende Interventionskosten gehen in jedem Falle zu Lasten des Kunden. Bei Zahlungsverzug des Käufers, insbesondere bei Zahlungseinstellung, Beantragen oder Eröffnung des Konkurs- sowie gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Käufers sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe der noch nicht weiterverkauften Waren zu verlangen. In diesem Fall sind wir darüber hinaus berechtigt, die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen, in der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Ware oder des Endproduktes durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware oder das Endprodukt gegen Feuer- und Diebstahlgefahr zu versichern und uns auf Verlangen den Abschluß der Versicherung nachzuweisen. Die aus der Versicherung der Ware oder des Endproduktes entstehenden Forderungen gegen den Versicherer tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. 6. Gewährleistung: Wir gewährleisten, dass unsere Waren frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Abmessungen und Größenangaben, auf die in Angeboten und Vereinbarungen Bezug genommen wird, gilt nicht als Zusicherung i.S. des 459 Abs.2 BGB. Die Gewährleistung beträgt 6 Monate. Sie beginnt mit dem Tag der Lieferung. Der Käufer muß uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Werden unsere Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt und Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Bei berechtigten Mängelrügen haben wir das Recht nach unserer Wahl entweder nachzubessern, nachzuliefern, zu mindern oder zu wandeln. Sonstige Schadensansprüche des Käufers gegen uns sind ausgeschlossen, es sei denn, wir hätten die Schäden des Käufers grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. 7. Erfüllungsort und Gerichtstand: Erfüllungsort für die Lieferung und Leistung ist, wenn nicht anders ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden, der Hauptsitz der Firma One Love Soundz & Soundz in Darmstadt.Der ausschließliche Gerichtstand für Zahlungen (einschl. Scheck- und Wechselklage) aus dem Verleih etc. und für sämtliche Rechtsstreitigkeiten der Parteien ist der Hauptsitz des Verkäufers oder Vermieters. Dies gilt auch für den Fall, das der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Die Beziehung zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des Haagener Kaufrechts. 8. Verschiedenes: Sofern für den Betrieb der gekauften oder gemieteten Gegenstände oder Geräte behördliche Genehmigungen notwendig sind (insbesondere im Verleih von Funkgeräten, Funkmikrofonen die ordnungsgemäße Anmeldung derselben), müssen diese vom Kunden beantragt werden. Alle beim Kauf oder Vermietungen anfallenden Daten können soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des BDSG zulässig bei uns oder bei einem Dritten gespeichert werden. Davon sind natürlich nur solche Angaben betroffen, die direkt aus unseren Geschäftsbeziehungen miteinander stammen. 9. Vermietung: Beträgt die vereinbarte Mietlaufzeit nicht mehr als sechs Wochen, ist die Miete und Kaution im voraus, spätestens bei Übergabe der Mietsache, zu entrichten. Andere, längere Laufzeiten bedürfen der gesonderten Schriftform bzw. Vereinbarung. Bei Selbstabholer und Mietern, die den Mietgegenstand selbst installieren, besteht keine Versicherung auf Seiten des Vermieters. Der Mieter nimmt dies ausdrücklich zur Kenntnis und erklärt sich zur Übernahme der vollumfänglichen Sachgefahr bereit. Der Mieter übernimmt das Haftrisiko für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder sonstige Veränderung der Mietsache. Der Mieter haftet gegenüber dem Verleiher, OneLoveSoundz&Soundz für alle von ihm oder von Dritten, denen er die Mietsache überlassen hat, verursachten und von ihm zu vertretenden Schäden an der Mietsache, insbesondere solche, die durch unsachgemäße Behandlung erfolgen. Die Schadensersatzverpflichtung umfasst den unmittelbaren Sachwert /-schaden und den Mietzinsausfall einer etwa wegen des Schadens unmöglich gewordenen Weitervermietung an andere Dritte. Der Mieter hat im Falle des Verlustes oder Beschädigung dem Vermieter den Neuwert der beschädigten/verlorenen Mietsache zu ersetzten/ zu entschädigen. Sind aus vom Mieter zu vertretenden Gründen Instandsetzungsarbeiten notwendig geworden, so werden dem Mieter diese Arbeiten zu den jeweils gültigen Sätzen und Bedingungen der Fa. OneLoveSoundz&Soundz berechnet. Des weiteren wird in jedem Falle auch das Risiko durch evtl. entstehende Beschädigungen an Objekten Dritter, Personenunfallschäden, Schäden an Gebäuden etc. im vollem Umfang ausgeschlossen, hier haftet der Mieter alleine im vollem Umfange, er hat hierzu evtl. eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen, ansonsten haftet der Mieter mit seinem eigenen Vermögen im vollem Umfang. Im Falle verspäteter Rückgabe gilt: der Vermieter erhält eine Nutzungsentschädigung, deren Höhe sich nach dem Tagesmietpreis bemisst, auch wenn diese durch einen Dritten verursacht wird. Für bereits bestellte Aufträge werden folgende Stornogebühren erhoben: Bei Stornierung 1 Tag vor Liefertermin: 90% des vereinbarten Gesamtbetrages Bei Stornierung 1 Woche vor Liefertermin: 70% des vereinbarten Gesamtbetrages Bei Stornierung 1 Monat vor Liefertermin: 50% des vereinbarten Gesamtbetrages Ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmungserklärung ist die Untervermietung und Weitergabe der Geräte ausgeschlossen. Im Allgemeinen hat der Mieter selbst dafür Sorge zu tragen das genügend Stromversorgungsanschlüsse für die von uns geliehenen Geräte am Ort vorhanden sind. Der Mieter ist zur Zahlung der vereinbarten Mietgebühren verpflichtet.
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen/AGB der Fa. SOUNDZ
Können auch gerne per mail zugesandt werden
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